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Malschule
für alte Techniken

Lienhard Pallast
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Malschule Anfängerunterricht Alte Maltechnik
Schülerarbeiten Kurse
und Termine
Teilnahmebedingungen Freizeit Malerbuch
Teilnahmebedingungen für
wöchentlichen Unterricht
(Block- und Ferienunterricht
siehe weiter untenstehende Beschreibung)
| Teilnahmebedingungen
Stand 01.01.2003 I Allgemeines 1. Die Malschule unterrichtet naturalistisch-gegenständliches Zeichnen/Malen, insbesondere Malen in altmeisterlicher Technik. Aus diesem Grund wird standardmäßig das Zeichnen/Malen »nach der Natur« stattfinden müssen oder das Zeichnen/Malen nach vorher angefertigten Skizzen oder nach fotografischen Vorlagen. Unterricht kann erhalten, wer über gute Begabung verfügt. Neue SchülerInnen weisen ihre Befähigung ggf. vor Unterrichtsbeginn nach. Es wird erwartet, daß SchülerInnen sich gewissenhaft an die Unterrichtsanweisungen halten. Jeder Malunterricht beinhaltet eine Probezeit. 2. Zeichnen und Malen nach fotografischen Vorlagen ersetzt den in vergangenen Jahrhunderten üblichen Gebrauch von Skizzenbüchern, die nach »Studien vor der Natur« in der »Ateliermalerei« abschließend verwendet wurden, um farbige Ölbilder usw. nachträglich sorgfältig ohne Zeitdruck und ohne abträgliche Umwelteinflüsse (Wetter, Sonnenstand usw.) anzufertigen. Insofern ist die Verwendung fotografischer Vorlagen gegenüber früherer Praxis eine vorteilhafte Neuerung. Das Zeichnen/Malen nach fotografischen Vorlagen wird immer dann ausschließlich durchgeführt werden müssen, wenn beispielsweise in der freien Natur speziell das Malen mit Pulverfarbpigmenten unmöglich wird. 3. Daraus ergibt sich, daß die zur Verwendung gelangenden fotografischen Vorlagen Mindest-Qualitätsanforderungen genügen müssen; angemessene Qualität solcher fotografischer Vorlagen ist dann gegeben, wenn Schärfe, Farbgebung, Hell- und Dunkelkontraste sowie sichtbare Zeichnung in den Schattenpartien einwandfrei sind. Die Malschule entscheidet daher, ob eine fotografische Abbildung, nach der gezeichnet oder gemalt werden soll, als Zeichen-/Malvorlage ausreicht. 4. Nicht ausreichend sind beispielsweise Fotos, die nicht einwandfrei oder flach mit Blitzlicht ausgeleuchtet sind, Verzerrungen aufweisen (zu kurze Brennweite verwendet oder zu geringer Objektabstand vorgesehen), in den Schattenpartien nicht genügend Einzelheiten aufweisen, unscharf sind oder zu kleinformatig. 5. Portrait-Malunterricht wird gegenwärtig nur in Ausnahmefällen erteilt und setzt sehr gute Begabung voraus. II Besonderes Die Anmeldung erfolgt persönlich und gilt für die vereinbarten Unterrichtsstunden. Um Bezahlung jeweils am Unterrichtstag wird höflich gebeten; die Bezahlung ist Voraussetzung für den Unterrichtsbeginn. Kursgebühren
in EUR (Gültigkeit ab 01.10.2002): |
Teilnahmebedingungen für Ferienkurse und Blockunterricht
| Für die
Teilnahme im Block- und Ferienkurs gelten die vorstehend
vermerkten Bedingungen zwar sinngemäß, aber hier gilt
zusätzlich, daß SchülerInnen, die von außerhalb
kommen und übernachten müssen (Hotel, Pension),
besonders entgegenkommend in den Unterrichtsplan
aufgenommen werden. Daher werden jedesmal im Einzelfall
besprochen werden: Tag/Tage
des Unterrichts, |